Full Service Web & Werbeagentur

Ihre Werbeagentur für ganzheitliche Werbung – im Bodenseeraum, dem Hegau und darüber hinaus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2018

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der N. Albrecht Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „N. Albrecht Werbeagentur“) und dem jeweiligen Auftraggeber bzw. Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber) im In- und Ausland.

(2) Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens N. Albrecht Werbeagentur gültig. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragspartner.

(3) Als Verbraucher gilt diejenige natürliche Person, auf die die Definition des § 13 BGB zutrifft.

Verbraucher erhalten zusammen mit Ihrer Ausfertigung des jeweiligen Vertrages eine schriftliche Widerrufsbelehrung.

(4) N. Albrecht Werbeagentur ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen, gilt die Änderung für die laufenden und zukünftigen Geschäfte der Vertragspartner als akzeptiert.

(5)

Teil I (§§ 2 – 8) der AGB gilt für Leistungen von N. Albrecht Werbeagentur im Bereich des Webdesign, der grafischen Gestaltung und der Erstellung von Printmedien sowie für die Durchführung von Druckaufträgen.

Teil II (§§ 9 – 15) gilt für Leistungen im Bereich des Webhostings, der Bereitstellung von Speicherplatz („Cloudspace“) sowie für die Bereitstellung von Kapazitäten der technischen Infrastruktur („vServer“) und Wartungsverträge.

Teil III (§§ 16 – 19) ist – wie auch §1 – für alle Rechtsgeschäfte von N. Albrecht Werbeagentur gültig.

(6)

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

a) Individualvertraglich vereinbarte Verträge;

b) Besondere Vertragsbedingungen

c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

d) Gesetzliche Vorschriften.

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB von N. Albrecht Werbeagentur gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt

Teil I (§§ 2 – 8): Webdesign, grafische Gestaltung, Printmedien und Druckaufträge

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

(1) N. Albrecht Werbeagentur ist für die Dauer von 4 Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber an das erstellte Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber das Angebot schriftlich durch Unterzeichnung des Vertrags oder zur Fristwahrung fernmündlich akzeptieren.

In jedem Fall kommt erst bei Zusage durch den Auftraggeber ein Vertrag zustande.

§ 3 Verpflichtungen von N. Albrecht Werbeagentur

(1) N. Albrecht Werbeagentur gewährleistet die Durchführung von Aufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Dies schließt insbesondere auch den vertraulichen Umgang mit überlassenen Unterlagen, Vorlagen und Daten ein.

(2) Bei unzureichender oder mangelhafter Erfüllung des Auftrages verpflichtet sich N. Albrecht Werbeagentur zur kostenlosen, einmaligen Nachbesserung nach Wahl des Auftraggebers im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Entsprechende Regelungen befinden sich in § 5.

(3) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im eindeutigen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens N. Albrecht Werbeagentur, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern im äußersten Fall eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit die Rückgängigmachung des entsprechenden Vertrages fordern. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsregelung des BGB.

§ 4 Verpflichtungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber berechtigt N. Albrecht Werbeagentur dazu, einzelne Teile der vereinbarten Leistung oder die Leistung im Gesamten durch Dritte erbringen zu lassen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der dazu nötige Weitergabe von Daten und Details des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien einverstanden.

(2) Mit der Übergabe der Daten und der Abnahme von Entwürfen gemäß § 5 übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Korrektheit von der Gestaltung im Allgemeinen, Funktionsweisen, Bildern, Grafiken, Texten, und anderen Materialien.

(3) Hat der Auftraggeber eine Verzögerung des Auftrages zu verantworten, so ist N. Albrecht Werbeagentur von den vereinbarten Abgabefristen entbunden.

(4) Die Verantwortung und Haftung für sämtliches zur Verfügung gestelltes Material (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Textinhalte, Fotos, Grafiken, Logos, Videos, Animationen, Tondateien) liegt beim Auftraggeber. Er erklärt mit Übersendung des Materials, eventuell bestehende Copyright- und Urheberrechte und sonstige rechtliche Bestimmungen überprüft und gegebenenfalls eine Erlaubnis für deren Verwendung eingeholt zu haben.

(5) Der Auftraggeber stellt N. Albrecht Werbeagentur insbesondere von allen Ansprüchen gemäß §4 Abs. 4 auf erstes Anfordern frei. Entsprechendes gilt für alle Ansprüche, die Dritte auf Grund eines Verhaltens oder Veröffentlichungen, für die der Auftraggeber die Verantwortung trägt, an N. Albrecht Werbeagentur stellen.

Sämtliche Kosten für etwaige Rechtsverfolgung werden in den vorgenannten Fällen vom Auftraggeber getragen.

§ 5 Abnahme

(1) Entwürfe sowie Zugänge zu(r) Vorabversion(en) oder, falls vereinbart, Probedrucke von vereinbarten Leistungen werden dem Auftraggeber seitens N. Albrecht Werbeagentur zur Abnahme zur Verfügung gestellt.

(2) Im Rahmen der vereinbarten Leistungen besteht für N. Albrecht Werbeagentur künstlerische Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf folglich, außerhalb der Bestimmungen der Abs. 3-5, nicht aus Gründen der künstlerischen oder gestalterischen Beschaffenheit der Leistung verweigert werden.

(3) Die Abnahme beinhaltet insbesondere die Prüfung auf Richtigkeit und Gefallen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen bzw. Nachbesserungen zu verlangen oder bei absolut konträren Vorstellungen einen Zweitentwurf zu fordern.

(4) Gehen Änderungswünsche des Auftraggebers über den vollständigen Zweitentwurf hinaus, so behält sich N. Albrecht Werbeagentur vor, den zusätzlichen Aufwand zum Basisstundensatz des aktuellen Leistungsverzeichnisses von N. Albrecht Werbeagentur abzurechnen.

(5) Wenn der Auftraggeber eine Abnahme des Zweitentwurfes verweigert und vom Auftrag zurücktritt, so entbindet ihn dies nicht von seiner finanziellen Leistungsverpflichtung. N. Albrecht Werbeagentur ist in diesem Fall berechtigt, einen angemessene Vergütung für bereits begonnene oder geleistete Arbeiten zu fordern. Außerdem behält sich N. Albrecht Werbeagentur das Recht auf Schadensersatz wegen Ausfalls vor.

(6) Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Aufforderung zur Abnahme beim Auftraggeber schriftlich gegenüber N. Albrecht Werbeagentur geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk bzw. der Entwurf nach Abs. 1 als mängelfrei angenommen.

(7) Die Endabnahme ist die Abnahme gemäß dieses Paragraphen vor der vollständigen Erfüllung des Auftrags seitens N. Albrecht Werbeagentur und jeglicher Verwendung oder Publizierung der vereinbarten Leistungen. Ist diese abgeschlossen, steht N. Albrecht Werbeagentur die volle Vergütung gemäß § 8 und der individuellen Vertragsabreden zu.

§ 6 Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Als Urheber kann N. Albrecht Werbeagentur das Recht nutzen, bei Publikationen oder Nutzungen der Werkleistungen als Urheber genannt zu werden.

(2) Die einfachen Nutzungsrechte gehen ausdrücklich erst nach vollständiger Begleichung aller vereinbarten Vergütungen und sonstigen Kosten an den Auftraggeber über.

(3) Dem Auftraggeber werden an Grafiken, Entwürfen, Designs und Programmcode, die im Rahmen des Auftrags entstehen, keine Eigentumsrechte übertragen, jedoch die für den Zweck der Verwendung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt.
Die Nutzungsrechte können ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch N. Albrecht Werbeagentur an Dritte übertragen werden.

(4) Ohne ausdrückliche Einwilligung seitens N. Albrecht Werbeagentur darf der Auftraggeber weder als Reproduktion oder Nachahmung, noch im Original, Änderungen an Werken im Sinne dieses Paragraphen vornehmen. Insbesondere die Nachahmung, auch von einzelnen Teilen, berechtigt N. Albrecht Werbeagentur zum Schadensersatz.

§ 7 Haftung / Gewährleistung

(1) N. Albrecht Werbeagentur haftet für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Regelung gilt insbesondere auch für ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

(2) Die Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden sowie bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(3) Schäden, die durch eingesetzte Fremdprogramme oder durch nach § 6 unbefugte Änderungen an Gestaltung oder Programmcode verursacht wurden, führen nicht zu einem Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber N. Albrecht Werbeagentur.

(4) Abweichungen zwischen Darstellungen von Grafiken oder Entwürfen auf dem Computerdisplay oder Druckgeräten und den fertigen Druckmedien können nicht als Mangel beanstandet werden. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen subjektiver oder technischer Natur. N. Albrecht Werbeagentur weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt N. Albrecht Werbeagentur keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kundenvorhandenen Hardware zusammenarbeitet.

(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von N. Albrecht Werbeagentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von N. Albrecht Werbeagentur beruhen bleibt von den Regelungen dieser AGB unberührt.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) N. Albrecht Werbeagentur erhält die Vergütung für die Gewährung der Nutzungsrechte und die erbrachten Leistungen wie vorher zwischen den Vertragspartnern vereinbart.

(2) N. Albrecht Werbeagentur ist weiterhin berechtigt, Spesen für Reisen, die mit Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Durchführung des Auftrages oder der Beratung erfolgen, sowie die in diesem Rahmen anfallenden geleisteten Stunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(3) Zur Auftragsausführung erforderliche Fremdleistungen können, sofern keine Gesamtvergütung vereinbart wurde, dem Auftraggeber gesondert zum Zeitpunkt der Fremdleistung in Rechnung gestellt werden.

(4) Auch vor der Endabnahme gemäß §5 ist N. Albrecht Werbeagentur berechtigt im eigenen Ermessen, angemessene Vorschusszahlungen zur Deckung der laufenden Auftragskosten zu verlangen.

(5) Sofern es keine anderslautenden Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern gibt, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.

Individuelle Skontoabreden zwischen den Vertragspartnern bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Kündigung

(1) Der Vertragsteil, auf den sich dieser Abschnitt der AGB bezieht, kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs.1 BGB gekündigt werden. Kündigungen sind immer in Textform zur erklären (§ 126b BGB).

(2) Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Leistungen auszuhändigen. Dies gilt nicht für Originaldaten nach § 6. Dem Auftragnehmer werden die einfachen Nutzungsrechte an den bereits erstellten Leistungen zwecks Fertigstellung eingeräumt, weitere Nutzungsrechte werden nicht gewährt. N. Albrecht Werbeagentur behält sich die Nennung als Urheber vor.

Macht der Auftraggeber Gebrauch von dieser Regelung, so ist dieser verpflichtet, einen angemessenen Anteil der vereinbarten Vergütung zu leisten.

Teil II (§§ 9 – 15): Webhosting, Bereitstellung von Speicherplatz („Cloudspace“), Bereitstellung von Kapazitäten der technischen Infrastruktur (Serverkapazitäten)

§ 9 Vertragsabschluss

(1) N. Albrecht Werbeagentur ist für die Dauer von 4 Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber an das erstellte Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber das Angebot schriftlich durch Unterzeichnung des Vertrags oder zur Fristwahrung fernmündlich akzeptieren.

In jedem Fall kommt erst bei Zusage durch den Auftraggeber oder der Erstellung eines Benutzerkontos in der technischen Infrastruktur von N. Albrecht Werbeagentur ein Vertrag zustande.

§ 10 Verpflichtungen von N. Albrecht Werbeagentur

(1) Technische Unterstützung zu Leistungen des Webhostings, der Bereitstellung von Speicherplatz und der Bereitstellung von Serverkapazitäten wird von N. Albrecht Werbeagentur fernmündlich oder per E-Mail geleistet. Dieser Support ist eine freiwillige Serviceleistung auf Kulanzbasis und wird von N. Albrecht Werbeagentur im Rahmen der zeitlichen Gegebenheiten geleistet. Ein vertraglicher Rechtsanspruch auf Service- und Supportleistungen zu bestimmten Konditionen besteht nicht.

(2) Ein vertraglicher Rechtsanspruch auf Datensicherung besteht nicht. Der Auftraggeber hat selbst und in eigener Verantwortung Datensicherung durchzuführen.

(3) N. Albrecht Werbeagentur verpflichtet sich, im Rahmen der technischen und organisatorischen Gegebenheiten, für eine höchstmögliche Verfügbarkeit der beauftragten Leistung zu garantieren.

Dem Auftraggeber ist bekannt a, dass N. Albrecht Werbeagentur die beauftragten Leistungen mit Hilfe dritter Unternehmen erfüllt. N. Albrecht Werbeagentur kann keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Unternehmen üben. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle bei beauftragten Drittunternehmen oder N. Albrecht Werbeagentur selbst. Ausfälle von Leistungen müssen N. Albrecht Werbeagentur durch den Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. Verzögerungen oder Schäden, die durch eine verspätete Mitteilung entstehen, trägt der Auftraggeber.

(4) Ein Zugang, über den der Auftraggeber die von ihm im Sinne des § 11 Abs. 1 bereitgestellten Daten ändern kann, wird von N. Albrecht Werbeagentur auf Anfrage zu Verfügung gestellt (FTP-Zugang).

§ 11 Verpflichtungen des Auftraggebers

(1) Sämtliche Verantwortung für Konformität von Daten jeglicher Natur, die der Auftraggeber über die Infrastruktur von N. Albrecht Werbeagentur speichert, bereitstellt oder abruft mit den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, internationaler Abkommen, völkerrechtlicher Verträge oder sonstiger in Frage kommender Rechtsvorschriften liegt beim Auftraggeber. Generell ist N. Albrecht Werbeagentur nicht zu einer Kontrolle dieser Daten verpflichtet.

(1.1) Zu den Daten im Sinne des Abs. 1 gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Internetseiten (HTML, PHP), E-Mail Verkehr, Datenbanken (MySQL, etc.), Grafiken, Tondateien, Videos, ausführbare Dateien, gepackte Dateien, sonstige Datenströme, etc.

(2) Die Verbreitung oder Speicherung von Daten im Sinne des Abs. 1 gilt ebenso wie die Verbreitung von pornografischem oder politisch extremistischem Material, die Verbreitung von Schadsoftware jeglicher Art und der Massenversand ungewollter E-Mails (Spam) als missbräuchliche Nutzung der beauftragten Leistung. Dies gilt im Zweifel auch in dem Fall, dass eine missbräuchliche Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(3) N. Albrecht Werbeagentur behält sich das Recht vor, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei dringendem Verdacht ist N. Albrecht Werbeagentur weiterhin berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur endgültigen Klärung der Umstände einzustellen. Ein Anspruch auf teilweise oder gänzliche Erstattung der vereinbarten Vergütung für diesen Zeitraum besteht nicht.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm im Sinne des Abs. 1 bereitgestellten Daten zu überwachen und zu pflegen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für dynamische Inhalte oder ausführbare Programme, die zur Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt auf der Infrastruktur von N. Albrecht Werbeagentur ausgeführt werden, Datenbanken, etc.

Sofern durch Programmcode des Auftraggebers N. Albrecht Werbeagentur ein Schaden entsteht, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.

Der Auftraggeber stellt N. Albrecht Werbeagentur von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Grund inhaltlicher Mängel der bereitgestellten Daten frei.

(5) Sofern der Auftraggeber N. Albrecht Werbeagentur mit der Bereitstellung von Kapazitäten der technischen Infrastruktur (Serverkapazitäten) beauftragt, verpflichtet sich dieser, für eventuell von ihm verwaltete Systeme eigenverantwortlich alle nötigen und üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Alle Schäden und Haftungsansprüche die aus einer Verletzung dieser Pflicht hervorgehen, trägt der Auftraggeber in voller Höhe, es sei denn, diese sind auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen.

(6) Die Präsentation von Drittunternehmen, oder Waren und Dienstleistungen von Drittunternehmen gilt als von N. Albrecht Werbeagentur genehmigt. N. Albrecht Werbeagentur hat das Recht jeglicher Präsentation von Drittunternehmen zu widersprechen, sofern gegenläufige Interessen vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Konkurrenten von N. Albrecht Werbeagentur präsentiert werden sollen.

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Passwörter und andere technische Zugangsdaten, die er von N. Albrecht Werbeagentur erhält sofern möglich unverzüglich zu ändern und in jedem Falle sicher und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert aufzubewahren.

Sofern Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangen oder eine dementsprechende Vermutung besteht, hat der Auftraggeber N. Albrecht Werbeagentur unverzüglich zwecks Schadensbegrenzung zu informieren. Hieraus entstandene Schäden trägt der Auftraggeber in voller Höhe.

(9) Der Auftraggeber hat eine regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten (Backup) zur Vermeidung von Datenverlust selbst durchzuführen.

Dies betrifft alle Daten im Sinne des Abs. 1.

Für Datenverluste oder Schäden, die aus Verletzung dieser Pflicht durch den Auftraggeber resultieren, ist N. Albrecht Werbeagentur nicht verantwortlich.

§ 12 Domainregistrierung und -vergabe

(1) N. Albrecht Werbeagentur wird bei der Registrierung und Pflege von Domains für den Auftraggeber ausschließlich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen zur Domain-Vergabe bevollmächtigten Organisation tätig. N. Albrecht Werbeagentur übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung bestimmter beauftragter Domains an den Kunden oder für die Freiheit von Rechten Dritter. Der Auftraggeber steht für die Freiheit von Rechten Dritter ein und stellt N. Albrecht Werbeagentur insowiet von allen Ansprüchen Dritter, welche aufgrund einer Verletzung von Rechten geltend gemacht werden frei.

(2) Die für die Domainregistrierung benötigten Daten werden automatisiert über von N. Albrecht Werbeagentur beauftragte Dritte an die jeweiligen Organisationen weitergeleitet. Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe der zu diesem Zweck nötigen Daten zu.

Eine verbindliche Zuteilung erfolgt erst nach entsprechender Nachricht durch N. Albrecht Werbeagentur. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein bestimmter Domainname kein verbindlicher Vertragsbestandteil.

(3) Die TLD (Top Level Domains) werden durch unterschiedliche Domain Registrars verwaltet. Es gelten individuelle Richtlinien, Vergabebedingungen und Preislisten.

(4) N. Albrecht Werbeagentur ist berechtigt, wenn keine bereitzustellenden Daten des Auftraggebers im Sinne des §11 Abs. 1 für die beauftragte Domain vorliegen, Werbung und andere Inhalte zu eigenen Zwecken oder den Zwecken Dritter einzublenden.

(5) Der Auftraggeber ist nach der Zuteilung materiell berechtigt an der beauftragten Domain. Löschungsanträge bedürfen seiner Unterschrift.

(6) Bei Kündigung ohne gleichzeitige Löschung der Domain kann N. Albrecht Werbeagentur die Domain nach Vertragsende und angemessener Frist an den Registrar zurückgeben oder löschen lassen, sofern der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt keinen Domaintransfer (Domain-KK) gestartet hat. Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Registrar bleibt gegebenenfalls weiterhin bestehen. Das selbe gilt für Vertragsende durch Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers oder aus anderem wichtigen Grund.

§ 13 Haftung

(1) N. Albrecht Werbeagentur haftet gegenüber Auftraggebern nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung gilt insbesondere auch für ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

(2) Die Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden sowie bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(3) N. Albrecht Werbeagentur übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle, sofern diese gemäß §10 Abs. 3 durch Unterbrechung der Leistung von Vertragspartnern von N. Albrecht Werbeagentur verursacht wurden. Die Haftung wird außerdem ausgeschlossen für notwendige technische Änderungen, Wartungen, Anpassungen von Kapazitäten, anderweitig technisch bedingte Störungen, Stromausfälle und Fälle höherer Gewalt.

(4) Die Fälle in Abs. 3 führen nicht zu Ansprüchen auf Minderungen der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz.

(5) Die Haftung für unspezifische Risiken wie Befall durch Schadsoftware oder illegitimer Zugriff von Dritten auf seine Computersysteme liegt beim Auftraggeber. Eine angemessene Sicherung der Systeme, die zum Zugriff auf die Infrastruktur von N. Albrecht Werbeagentur benutzt werden, wird insoweit vorausgesetzt. Dazu gehören Datensicherungen, regelmäßige Betriebssystemupdates und die Verwendung sicherer Passwörter, Virenscanner und Firewalls. N. Albrecht Werbeagentur berät bei Bedarf gerne über solche Maßnahmen.

(6) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von N. Albrecht Werbeagentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von N. Albrecht Werbeagentur beruhen bleibt von den Regelungen dieser AGB unberührt.

§ 14 Zahlungsbedingungen

(1) N. Albrecht Werbeagentur erhält die Vergütung für die erbrachten Leistungen wie vorher zwischen den Vertragspartnern vereinbart.

Bei fehlender Vereinbarung gilt das aktuelle Leistungsverzeichnis von N. Albrecht Werbeagentur.

(2) Entgelte für Webhosting, Wartungsverträge und sonstige Entgelte für laufende Nutzung werden gemäß der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus berechnet. Bei fehlender vertraglicher Vereinbarung ist das Nutzungsentgelt für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Der Auftraggeber wird mit der Bereitstellung der vereinbarten Leistung zahlungspflichtig. Bei Bedarf zur tagesgenauen Abrechnung (erster Vertragsmonat, fristlose Kündigung, etc.) wird jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.

(3) Sofern es keine anderslautenden Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern gibt, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.

Individuelle Skontoabreden zwischen den Vertragspartnern bleiben hiervon unberührt.

(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich N. Albrecht Werbeagentur das Recht vor, nach entsprechender Benachrichtigung per E-Mail und angemessener Frist die vereinbarte Leistung einzustellen und die Zugänge des Auftraggebers zu sperren.

Für Wiederherstellung der Leistung und der Zugänge kann N. Albrecht Werbeagentur ein dem Aufwand angemessenes Entgelt verlangen.

(5) Sollten Vorlieferanten von N. Albrecht Werbeagentur ihre tariflichen Bedingungen zu Ungunsten von N. Albrecht Werbeagentur verändern, so ist N. Albrecht Werbeagentur berechtigt eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Widerspricht der Auftraggeber, ist N. Albrecht Werbeagentur zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 15 Vetragslaufzeit, -kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit für Webhostingverträge beträgt ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls N. Albrecht Werbeagentur nicht innerhalb von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit die schriftliche Kündigung des Auftraggebers vorliegt.

(2) Für andere Vertragsteile gilt die jeweils vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, falls N. Albrecht Werbeagentur nicht innerhalb von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit die schriftliche Kündigung des Auftraggebers vorliegt. Die Laufzeit kann jedoch nicht kürzer als der Rechnungsturnus nach §14 Abs. 2 sein und fällt bei fehlender anderslautender Vereinbarung mit diesem zusammen.

(3) Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(4) Bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten sowie Verstoßes gegen die hier festgelegten Nutzungsbedingungen behält sich N. Albrecht Werbeagentur das Recht vor, die Leistungen einzustellen sowie den Vertrag fristlos zu kündigen.

Teil III (§§ 16 – 19) für alle Verträge

§ 16 Datenschutz durch N. Albrecht Werbeagentur

(1) Der Auftraggeber erklärt sich vollständig einverstanden, dass seine persönlichen und geschäftlichen Daten von N. Albrecht Werbeagentur und von N. Albrecht Werbeagentur beauftragten Dritten für die Dauer des Vertragsverhältnisses maschinenlesbar gespeichert und gegebenenfalls maschinell verarbeitet werden. Dies gilt nur, sofern dies für die Erfüllung vereinbarter Leistungen, Abrechnungszwecke oder interne Zwecke von N. Albrecht Werbeagentur erforderlich ist.

(2) N. Albrecht Werbeagentur wird darüber hinaus keinerlei Daten weitergeben, sofern die Weitergabe nicht gesetzlich verbindlich ist oder gerichtlich erzwungen wird. Vor der Weitergabe jeglicher Daten wird N. Albrecht Werbeagentur den Auftraggeber kontaktieren.

(3) Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO und andere relevante rechtliche Bestimmungen.

§ 17 Geheimhaltung

(1) N. Albrecht Werbeagentur verpflichtet sich, Betriebsgeheimnisse und geschäftliche Interna geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall an Dritte außerhalb des Vertragsverhältnisses weiterzugeben. Der Auftraggeber berechtigt N. Albrecht Werbeagentur, derartige Informationen, ausschließlich soweit für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig, an ihre Erfüllungsgehilfen oder von ihr beauftragte Dritte weiterzuleiten.

(2) N. Albrecht Werbeagentur und der Auftraggeber verpflichten sich, die Vertragsbedingungen im Gesamten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für individuelle Vergütungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

§ 18 Mitwirkung, Abweichung von Leistungen, Mehraufwand

(1) Der Auftraggeber hat grundsätzlich in angemessener Art und Weise an der Erfüllung der vereinbarten Leistungen mitzuwirken, falls diese Mitwirkung technisch oder organisatorisch erforderlich wird.

(2) Der Auftraggeber hat organisatorisch relevante Änderungen seiner bei N. Albrecht Werbeagentur hinterlegten Daten unverzüglich gegenüber N. Albrecht Werbeagentur anzuzeigen.

(3) Diese Mitwirkung hat keinen Einfluss auf Vergütungsvereinbarungen oder andere Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

(4) Verweigert der Auftraggeber die angemessene Mitwirkung, behält sich N. Albrecht Werbeagentur das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §15 oder zur zusätzlichen Berechnung des entstandenen Aufwands gemäß des Basisstundensatzes des aktuellen Leistungsverzeichnisses vor.

(5) N. Albrecht Werbeagentur hat das Recht, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von N. Albrecht Werbeagentur für den Vertragspartner von Vorteil oder zumutbar ist.

(6) N. Albrecht Werbeagentur hat das Recht, Mehraufwendungen für Leistungen außerhalb der Vertragsvereinbarungen auf Stundenbasis (zzgl. 19% MwSt) gemäß des aktuellen Leistungsverzeichnisses zu berechnen. Die Berechnung der Mehraufwendungen erfolgt auf halbstündlicher Basis (zu je 30 Minuten). Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Aufwendungen die daraus hervorgehen, dass der Auftraggeber nach Abnahmen im Sinne des § 5 weitergehende Änderungen an der beauftragten Leistung fordert.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Steißlingen.

(2) Gerichtsstand ist Singen am Hohentwiel.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Alle Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, können dem Auftraggeber von N. Albrecht Werbeagentur elektronisch zugestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Rechnungen für vereinbarte Leistungen.